Campingplatzordnung

  • Alle Gäste müssen sich bei ihrer Ankunft in der Rezeption anmelden.
  • Die Parkordnung gilt auch für Ihren Besuch. Nach 22:30 Uhr darf sich Ihr Besuch nicht mehr im Park aufhalten. 
  • Besucher müssen ihre Autos auf dem Besucherparkplatz vor den Schranken parken.
  • Die nächtigenden Gäste müssen sich bei ihrer Ankunft in der Rezeption anmelden. Sie haben den geltenden Gästetarif zu zahlen. 
  • Auf Ihrem Stellplatz ist es erlaubt lediglich 1 Auto zu parken. Wir aktivieren maximal 1 Kennzeichen pro Stellplatz. Das Parken auf leeren Stellplätzen und auf oder entlang von Straßen ist nicht gestattet. 
  • Die Schranken sind zwischen 22:30 Uhr und 07:30 Uhr geschlossen.
  • Zwischen 22:30 und 07:30 Uhr befindet sich der Park in „Nachtruhe“. Während dieser Zeit ist es nicht erlaubt, Fahrzeuge zu führen, und lärmende Quellen dürfen außerhalb Ihrer Parzelle nicht mehr zu hören sein.
  • Im Park gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h für Fahrzeuge.
  • Von unseren Gästen wird erwartet, dass sie Rücksicht auf andere Gäste im Park nehmen. Bei wiederholten Belästigungen können die Verursacher ohne Rückerstattung der bereits gezahlten Kaution aus dem Park verwiesen werden.
  • Der Park wird an verschiedenen Stellen von Kameras überwacht.  
  • Es ist nicht gestattet, Radios, Fernseher, Musikinstrumente oder andere Lärmerzeuger so zu benutzen, dass andere Menschen belästigt werden. 
  • Gästen und Besuchern ist es nicht gestattet, mit Motorrollern, Mopeds und Quads durch den Park zu fahren.
  • Das Fliegen von unbemannten Flugobjekten ist nicht erlaubt. 
  • Hunde sind zu den geltenden Tarifen willkommen. Sie müssen jedoch immer an einer (kurzen) Leine geführt werden. Hunde dürfen nicht über den Strand spazieren geführt werden und nur im ausgewiesenen Hundeteich baden. Jede Verschmutzung muss sofort mit den von uns zur Verfügung gestellten Depodog-Beuteln beseitigt werden. Hunde sind in der Rezeption nicht erlaubt. 
  • Es ist nicht erlaubt, einen Zaun um Ihren Stellplatz zu errichten. 
  • Offenes Feuer ist im gesamten Park verboten. Die Verwendung von Feuerkörben ist erlaubt. 
  • Grillen ist erlaubt, sofern die folgenden Regeln eingehalten werden:
    • Verwenden Sie einen stabil gebauten und stabil stehenden Grill, der nicht auf dem Boden steht:
    • Wenn Sie einen Holzkohlegrill benutzen, vergewissern Sie sich bitte, dass die Kohlen vollständig ausgebrannt sind, bevor Sie sie in den Abfallbehälter werfen. Es ist nicht erlaubt, ausgebrannte Kohlen in Büschen oder auf Feldern zu entsorgen. 
    • Bewahren Sie entsprechende Löschmöglichkeiten immer in der Nähe Ihres Grills und Feuerkorbs auf.
    • Verwenden Sie niemals leicht entzündliche Flüssigkeiten zum Anzünden eines Grills.
    • Bei langanhaltender Dürre als auch bei Waldbrandgefahrenstufe 3 wird das Grillen und die Verwendung von Feuerkörben behördlich verboten.
  • In Bereichen der gastronomischen Einrichtungen ist das verzerren von eigenen Speisen und Getränken nicht gestattet.
  • Der Konsum von alkoholischen Getränken ist nur in den gastronomischen Einrichtungen und in Ihrer Unterkunft oder Parzelle erlaubt. 
  • Das Fahren unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen ist strengstens verboten.
  • Der Konsum und Besitz von Drogen ist im Park nicht gestattet. 
  • Die Verwendung von Müllsäcken ist obligatorisch. Gefüllte Müllsäcke können in den entsprechenden Containern entsorgt werden. Müll, Papier und Glas werden getrennt gesammelt. Sperrmüll darf nicht im Park deponiert werden, sondern kann auf der Mülldeponie in Wilsum abgegeben werden. 
  • Im Falle einer Verunreinigung oder Beschädigung des Geländes, der Gebäude und/oder der Pflanzen werden Sie für die entstehenden Kosten, im vollen Umfang, haftbar gemacht. 
  • Es ist nicht erlaubt, Ihren Stellplatz ohne Rücksprache mit der Rezeption an andere zu übertragen.
  • Es ist nicht gestattet, mehrere Vorzelte zu verbinden. Partyzelte sind verboten. Wenn zwei zusammenhängende Wohnwagen, Zelte oder ähnliches gesehen werden, müssen sie dies umgehend ändern. Im Zweifelsfall melden Sie sich bitte in der Rezeption und wir helfen Ihnen gerne weiter.
  • Die Nutzung unserer Spiel- und Freizeiteinrichtungen sowie Spielplätzen erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Wilsumer Berge Resort GmbH haftet nicht für Personenschäden, Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Zerstörung Ihres Eigentums. Wir raten Ihnen dringend, keine Wertsachen unbeaufsichtigt zu lassen.
  • Im Falle einer vorzeitigen Abreise werden die gezahlten Campinggebühren nicht zurückerstattet.
  • Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann die Platzverwaltung beschließen, die Gäste vom Platz zu verweisen, ohne ihnen die gezahlten Beträge zu erstatten.